Giftschlangenraum/BEEP-Konzept
Wir halten die anderswo geäußerte Forderung nach einer bundeseinheitlichen zielführenden Regelung hinsichtlich der Haltung und des Angebots von PLG zumindest kurzfristig für illusorisch. Zudem würde eine solche unsere zahlreichen ausländischen Gäste ausschließen. Da uns eine kontrollierte Börse und der damit einhergehende Tierschutz lieber sind als Parkplatzgeschäfte, wir zudem den Giftschlangenhaltern eine Plattform bieten wollen, auf der sie sich auch selbst wohlfühlen, haben wir mit Züchtern, mit einem führenden Hersteller von Terrarien und offiziellen Vertretern ein Konzept erarbeitet, das die Sicherheit auf der Börse gewährleistet und die Verantwortung der jeweiligen Anbieter und eventuellen Käufer in den Vordergrund stellt.
Bitte beachten Sie: Bei der Buchung von Tischen im Giftschlangenraum können Sie keinen Tischwunsch angeben, weil wir Größe und Aufteilung des Raumes der Nachfrage anpassen werden. Sie müssen zudem die besonderen Bedingungen für den Giftraum per Klick akzeptieren.
Die Grundlagen des BEEP-Konzepts für den Giftschlangenraum:
• Zu den PLG gehören alle Arten der Familien Viperidae und Elapidae, zudem alle Trugnatternarten von Dispholidus, Thelotornis und Rhabdophis.
• Angebot nur mit doppelter Sicherung: Das bedeutet, dass die einzeln in mit Klebeband gesicherten Boxen verpackten Tiere zusätzlich in einem geschlossenen Displaysystem, einem großen Terrarium oder einer ähnlichen verschließbaren Vorrichtung angeboten werden müssen, die ausschließlich dem Anbieter den Zugriff auf die Boxen erlaubt. Wir haben gemeinsam mit der Firma Lanzo Herp Cages ein System entwickelt, das leicht, transportabel, sicher und bezahlbar ist. Den Prototyp finden Sie unter dem genannten Link. Dieses System schützt zudem vor Diebstahl der wertvollen Tiere, der Erwerb lohnt sich also auf jeden Fall, auch für Anbieter nichtgiftiger Tiere. Jedes andere System mit gleicher Funktionalität wird akzeptiert, die Entscheidung über die Eignung liegt bei den kontrollierenden Behörden.
• Kein PLG wird auf der Veranstaltung aus seiner Box genommen.
• Der Zugang zum Giftschlangenraum wird kontrolliert, um Überfüllung zu vermeiden und die notwendige Fluchtmöglichkeit zu gewährleisten.
• Der Erwerb von PLG ist nur erwachsenen Interessenten möglich, die zuvor die eigene Verantwortung für ihre Kaufentscheidung bestätigt haben.
• Anbieter dürfen nur an die oben genannten Interessenten verkaufen. Zuwiderhandlung bedeutet Ausschluss von der Börse.
• PLG dürfen nicht auf dem Börsengelände herumgetragen werden. Gekaufte Tiere bleiben beim Verkäufer oder bei der offiziellen Abgabestelle. Einmal von dort übernommen müssen sie unverzüglich vom Börsengelände gebracht werden.
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