Börsenordnung/Gesetze und Regeln
• Das Tierschutzgesetz dient dem Wohl von in Menschenhand befindlichen Tieren.
• Artenschutzbestimmungen, vor allem die EG-Verordnung 338/97 und die Bundesartenschutzverordnung, kurz BArtSchV, gelten in der revidierten Fassung von 1999, die die Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt hat.
• Bundesnaturschutzgesetz
• Die Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES, listet die nach dem Washintoner Artenschutzabkommen geschützten Arten auf.
• Mindestrichtlinien für die Haltung von Reptilien und Amphibien wurden in Zusammenarbeit zwischen Behörden und Fachverbänden erarbeitet.
Weitere wichtige Informationen:
Die Börsenordnung schreibt nach Punkt 2.9 die Deklaration der einzelnen ausgestellten Tiere vor. Ein Formular/Aufkleber zur Deklaration nach diesen Richtlinien ist als PDF bzw. Word-Dokument unter Downloads herunterladbar und stellt die ausreichende und fehlerfreie Deklaration sicher.
Punkt 3.4 der Börsenordnung bezieht sich auf den Verkauf von Arten des Anhanges B der EG-VO 338/97 und von Arten, die in der Anlage 1 der BArtSchV aufgeführt sind. Ein Herkunftsnachweis für diese Tiere muss beim Verkauf übergeben werden. Ein solches Formular finden Sie hier zum Download als PDF und als Word-Dokument.